Die Baulast ist eine rechtliche Pflicht, welche ein Grundstückseigentümer gegenüber einer Baubehörde eingeht. Hierbei gibt es verschiedene Baulastenarten, die registriert werden und mit Kosten verbunden ist. Diese Lasten wirken sich zudem auf den Wert von Immobilien aus.

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine rechtlich bindende Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde, welche auf einem bestimmten Grundstück ruhen. Diese gilt dauerhaft, auch wenn sich der Besitzer der Immobilie ändert.
Die Gewährung der Baulast muss stets freiwillig von dem Besitzer erfolgen. Hierzu kann niemand gezwungen werden. Es gibt unterschiedliche Arten der Baulast und so können auf einem Grundstück auch mehrere Lasten ruhen.

Welche Baulasten das Grundstück besitzt, steht in aller Regel in dem lokalen Baulastenverzeichnis. Um die Baulast einzutragen oder diese zu löschen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Baulast dient in aller Regel dazu, die Erteilung einer ansonsten nicht zulässigen Baugenehmigung zu gestatten. So ist zum Beispiel jemand Eigentümer zweier Grundstücke. Das erste, an einer Straße liegende ist schon bebaut. Ein hinteres Grundstück kann lediglich über das andere versorgt und erreicht werden. Der Eigentümer möchte das hintere Grundstück später ebenfalls bebauen. Eine Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung ist unter anderem, dass die Erschließung eines Baugrundstücks dauerhaft gesichert ist. So bestellt er zur Sicherung einer Erschließung an dem vorderen Grundstück eine Baulast für das hintere, welche die Erschließung rechtlich und öffentlich sichert. Erst dann kann eine Baugenehmigung erteilt werden.

Wie beeinflussen Baulasten den Wert der Immobilie?

Eine Baulast muss sich nicht unbedingt auf den Wert von Immobilien auswirken, aber sie kann, wenn die Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks ausschlaggebend eingeschränkt sind. Für die Prüfung der Wertminderung durch die Baulasten sind verschiedene Fragen wichtig. Hierzu gehört die Fragestellung, welche Fläche betroffen ist und wie stark ist die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit der Liegenschaft eingeschränkt sind. Zudem ist zu erklären, ob Belästigungen durch Abgase, Lärm oder Staub bestehen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)