Regalprüfung nach DGUV
Regal sind unverzichtbare Einrichtungslösungen für Lager- und Arbeitsmittel in vielen Betrieben. Allerdings erfordert es eine regelmäßige Überprüfung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter und des gelagerten Guts gewährleistet ist. Die DGUV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, gibt Regeln und Vorschriften für die Regalprüfung vor.
DGUV Vorschrift
Die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) gibt dem Arbeitgeber vor Arbeitsmittel zu prüfen. Zu diesen Arbeitsmitteln gehören auch Regale und diese müssen mindestens ein Mal im Jahr von einer befähigten Person überprüft werden. Befähigte Personen bedeutet in diesem Kontext eine Person, die erforderliche Fachkunde und Erfahrung hat, um den Zustand von Regalen beurteilen zu können. Die Person muss unparteiisch und unabhängig sein.
Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
Mit der Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ werden die Aufgaben für die Regalprüfung konkret festgelegt. Dabei werden exakte Prüfkriterien genannt und vorgegeben, wie eine Dokumentation der Überprüfung zu erstellen ist. Des Weiteren wird geregelt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn Mängel entdeckt wurden. Zu den Prüfkriterien gehört unter anderem die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Regalen. Außerdem müssen Verbindungselemente und die Beschilderung geprüft werden. Zudem wird vorgeschrieben, die Schutzvorrichten an Regalen zu überprüfen.
Prüfplan und Protokoll
Ein Prüfplan dient dazu, die Regalprüfung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Plan gibt die Art und den Umfang, sowie die Häufigkeit der Prüfungen vor. Ergebnisse müssen in einem Protokoll fixiert werden. Notiert werden die Identifikation des Regals, Zeitpunkt der Prüfung, Name des Prüfers und die festgestellten Mängel. In Protokoll müssen auch die empfohlenen Maßnahmen vermerkt werden. Dem Arbeitgeber muss das Prüfprotokoll vorgelegt werden, der das Dokument für mindestens drei Jahre aufbewahren muss.
Weitere Vorteile
Die Regalprüfung erfüllt die gesetzliche Pflicht. Ein weiterer Vorteil ist die Optimierung der Lagerprozesse und Unfallvermeidung, und damit Vermeidung von Personen- oder Sachschäden. Die regelmäßige und fachgerechte Regalprüfung sorgt für eine lange Lebensdauer der Regale und kann die Ausnutzung des Raumes verbessern. Außerdem reduziert sich das Risiko von Falschbeladung und die Sicherheit und Ordnung im Lager wird aufrechterhalten.
Welche Folgen kann es bei Nichtbeachtung geben?
Es kann zu schwerwiegenden Folgen kommen, wenn die regelmäßige Regalüberprüfung nicht durchgeführt wird. Auf der einen Seite können hohe Bußgelder verhängt werden oder es erfolgt sogar eine strafrechtliche Verfolgung mit Konsequenzen. Die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt kann kontrollieren und Mängel feststellen. Mangelhafte Regale können zu gravierenden Unfällen führen und Menschenleben gefährden. Hohe Sachschäden können durch fehlerhaft Regale verursacht werden, da die Regale hohen Belastungen ausgesetzt sind und es zur Materialermüdung kommen kann. Verschleiß und Verformung sind weitere Mängel, die zu schweren Folgen führen können. Diese und andere Mängel müssen rechtzeitig erkannt werden, denn ein Regalzusammenbruch löste eine Kette von Ereignissen aus und stellt eine große Gefahr für Mitarbeiter und gelagertem Gut dar.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)