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vorzimmerDie Grillsaison beginnt im Frühjahr und jeder freut sich auf ein leckeres Steak vom Grill. Wenn alle Nachbarn gleichzeitig grillen, kommt ein ziemlicher Geruch auf und der Ärger ist quasi vorhersehbar. Es gibt ein paar Regeln, die beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten beachtet werden müssen.

Was ist erlaubt und was ist verboten?

Bewohner von Mietwohnungen müssen grundsätzlich nicht auf das Grillen verzichten. Holzkohle gilt hier als verpöhnt, denn der Rauche zieht schnell in die Wohnung der Nachbarn ein. Grundsätzlich ist grillen erlaubt, wenn dabei kein Nachbar beeinträchtigt wird. Deshalb sollten hohe Rauchentwicklungen vermieden werden, weil ansonsten schnell eine Geldstrafe fällig werden kann. Mithilfe von Alufolien oder Grillschalen kann der Rauch oft reduziert werden. Alternativ wäre ein Elektrogrill oder ein kleinerer Gasgrill eine gute Alternative. Das qualmen der Kohle fällt weg und damit auch die extreme Geruchsbildung.

Welche Urteile gibt es?

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gefällt, nach dem in den Monaten April bis September einmal pro Monat gegrillt werden darf. Die Nachbarn müssen zwei Tage im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und dürfen nicht beeinträchtigt werden, dafür empfiehlt sich ein Elektrogrill. Das Landgericht Essen hat ein Urteil gefällt, nach dem es Vermietern erlaubt ist, ein grundsätzliches Grillverbot in den Mietvertrag aufzunehmen. Das Verbot gilt für sämtliche Arten des Grillens und kann im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen. Ein Grillverbot darf jedoch nicht nachträglich durch den Vermieter erteilt werden.

Der Lärm sollte sich in Grenzen halten

Partys dürfen auf dem Balkon nur am Tag gefeiert werden, zudem darf kein Nachbar gestört werden. Ab 22 Uhr gilt die sogenannte Nachtruhe, danach darf auf dem Balkon nicht mehr gefeiert oder gesprochen werden, in der Wohnung darf es jedoch in Raumlautstärke weitergehen. Wer sich gestört fühlt, sollte zunächst ein persönliches Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn suchen und sich nicht sofort einen Anwalt nehmen oder beim Vermieter beschweren.

Bildquelle: © Depositphotos.com / casaalmare

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