Die Studentenwohnung steuerlich geltend machen
Als Student die Wohnung steuerlich absetzen ist gar nicht so einfach. Bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein und nicht alle Kosten können angerechnet werden. In unserem Beitrag zeigen wir, was Du als Student wissen solltest, wie Du Deine Wohnung optimal nutzen kannst.
Was ist eine Studentenwohnung?
Wohnungen, die während einer Ausbildung oder der Studienzeit genutzt werden, sind Studentenwohnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung allein oder als WG genutzt wird oder ob die Wohnung in einem Wohnheim ist. Ausschlaggebend ist, dass diese Wohnung als Zweitwohnsitz genutzt wird und nicht als Hauptwohnsitz. Das bedeutet, Du bist beispielsweise bei Deinen Eltern oder in der Heimstadt noch gemeldet.
Warum ist das wichtig?
Damit kannst Du Miete und andere Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Unter Werbungskosten fallen all die Ausgaben, die durch Deine berufliche Tätigkeit entstehen. Das sind unter anderem Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder eben die Kosten für Deine Zweitwohnung.
Wie funktioniert das?
Dennoch müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Du musst den Nachweis erbringen, dass Du die Wohnung wirklich für Deine Ausbildung oder Dein Studium benötigst. Als Nachweis gilt zum Beispiel der Immatrikulationsschein, der Mietvertrag und ein Nachweis bezüglich der Entfernung zwischen Deinem Hauptwohnsitz und Deiner Zweitwohnung.
Alle Kosten müssen nachgewiesen werden durch Belege. Für Mietausgaben, Strom- und Heizungskosten, verschiedene Nebenkosten, wie Telefon und Internet, brauchst Du die entsprechenden Rechnungen und Verträge. Solltest Du Möbel oder Hausrat anschaffen müssen, musst Du auch hierfür Belege vorzeigen können, um diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Bei einer WG ist zu beachten, dass nur die Kosten berücksichtigt werden, die Dir anteilig entstehen. In der WG müssen die Kosten pro Kopf aufgeteilt werden.
Wie viel kann man sparen?
Die Ersparnis hängt von der Höhe Deiner Einkünfte ab. Solltest Du während des Studiums Arbeiten oder BAföG beziehen, sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Es gilt dabei, je höher die Einnahmen sind, desto mehr Steuern sind fällig und desto größer ist die Senkung der Steuer durch das Absetzen der Werbekosten.
Bei den Werbungskosten gibt es eine zu beachtende Grenze. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist 1.000 EUR pro Jahr und wird automatisch genehmigt. Eine Ersparnis ergibt sich also nur, wenn die Werbungskosten höher sind als dieser Betrag. Bei niedrigeren Werbungskosten lohnt sich also das Absetzen der Studentenwohnung nicht.
Welche klassischen Studentenjobs gibt es und wieviel kann man verdienen?
Um als Student an Geld zu kommen, bieten sich verschiedene Jobmöglichkeiten an. Zu beliebten vergüteten Tätigkeiten zählen beispielsweise die Folgenden.
Nachhilfe
In dem Fach, das Du beherrscht kannst Du anderen Schülern und Studenten Nachhilfe geben. Die Bezahlung richtet sich nach Deiner Qualifikation, dem Fach und dem Niveau. Zwischen 10 und 20 EUR pro Stunde sind hier möglich.
Kellnern
Die Arbeiten in einer Bar, einem Restaurant oder Café zählen zu den klassischen Studentenjobs. Neben dem Trinkgeld sind zwischen 5 und 15 EUR pro Stunde möglich, abhängig vom Ort und der Arbeitszeit.
Babysitten
Hier lassen sich 8 bis 15 EUR pro Stunde verdienen. Der Verdienst ist dabei abhängig von der Anzahl der Kinder, der Dauer und dem Ort.
Umfragen
Eine Möglichkeit online Geld zu verdienen, ergibt sich beim Teilnehmen an online Umfragen. Dafür werden Gutscheine ausgestellt oder Geld bezahlt. Pro Umfrage sind zwischen 0,5 und 5 EUR möglich.
Lieferdienst
Entweder mit dem eigenen Fahrrad oder Auto können Lieferdienste eine Geldeinnahmequelle sein. Verschiedene Anbieter zahlen je nach Art und Anzahl der Lieferung und der Entfernung. Ein Einkommen von 5 bis 20 EUR pro Stunde kann hier erzielt werden.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)