Rauchmelder

Seit einigen Jahren sollen, ja müssen Rauchmelder bundesweit in jeder privaten Wohnung installiert sein. Man spricht hier von der sogenannten Rauchmelderpflicht. Die speziellen landeshoheitlichen Regelungen weichen in den Details voneinander ab. Jeder Wohnungseigentümer sollte sich im Zweifel oder bei seiner zuständigen Stelle über seine ganz konkreten Verpflichtungen informieren.

Auskünfte geben in den Bundesländern etwa der Deutsche Feuerwehrverband oder der Bundesverband Sicherheitstechnik. Das Thema sollte der Eigentümer einer Wohnung in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Das Fehlen funktionstüchtiger Geräte stellt gemäß § 84 Absatz 1 Nr. 12 der Landesbauordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 € geahndet werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Etagenwohnung oder um ein Einfamilienhaus handelt. Auch ist es nicht von Bedeutung, ob der Wohnraum selbst genutzt oder vermietet ist. In jedem dieser Fälle ist der Eigentümer verpflichtet, funktionstüchtige Meldegeräte vorzuhalten. Übrigens in allen Wohnräumen. Ausgenommen sind laut Landesbauordnung Bäder und Küchen. Diese fallen aufgrund ihrer speziellen raumklimatischen Gegebenheiten nicht in den Geltungsbereich der Landesbauordnung.

Welcher Melder ist nun für den jeweiligen Wohnraum der Richtige?

Sich hierzu einige Gedanken zu machen, schadet sicher nicht. Denn: Rauchmelder gibt es mittlerweile für viele unterschiedliche Bedarfe. Beispielsweise sind Rauchmelder für Gehörlose auf dem Markt. Rauchmelder, die online in das Hauseigene WLAN eigebunden werden können, um so einen Alarm direkt an die Leitstelle melden zu können, kommunizieren selbstständig im Notfall mit der Leitstelle. Ansprüche an das Design sind sicher bei der Kaufentscheidung auch nicht ganz unwichtig. Ja sogar spezielle Rauchmelder zur Installation in Küchen hält der Fachhandel bereit. Das Angebot ist also groß. Welcher Anspruch an technische Raffinesse und stylische Vollendung auch immer angesetzt wird; Eines sollte in keinem Fall außer Acht gelassen werden. Beim Kauf der kleinen nützlichen Helfer sollte sich für „Q“-Rauchmelder entschieden werden. Diese Geräte mit einem „Q“ auf dem Gehäuse verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren. Auch sind diese Geräte nicht so empfindlich, wie Geräte ohne das „Q“. Fehlalarme werden somit signifikant vermindert und das jährliche Leiterklettern zum Batteriewechsel entfällt ebenfalls.